AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Auftragserteilung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(„AGB“) gelten für alle Verträge und Aufträge (imFolgenden „Verträge“) zwischen der Nils Lüdtke & Basel Alalwani GbR, auch bekannt als ALWA Marketing, AlteDorfstraße 14A, 70599 Stuttgart (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“)

  2. Sofern nichts ausdrücklich anderes vereinbart wird, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. in der dem Auftraggeber zuletzt mitgeteilten Fassung. Die AGB gelten auch für gleichartige künftige Verträge zwischen den Parteien ,ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende ,entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Leistungen erbringt.

  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.

  5. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen im Rahmen des Vertrages können in Schrift-oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abgegeben werden.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungen

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich des digitalen Marketings und der Unternehmenskommunikation, wie z.B. die Entwicklung und Implementierung von Marketingstrategien, Durchführung von E-Mail-Marketing, Content-, Bild- und Videoerstellung, Grafik- und Bildbearbeitung, Entwicklung von Corporate Design und Logodesign, Gestaltung und Aufbereitung der Unternehmenskommunikation in den sozialen Medien sowie die Erstellung und Betreuung von Ads auf Social Media- und Suchplattformen. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

  2. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass er für die Erstellung von Werken und Erbringung der Leistungen unter dem Vertrag auch KI Tools und generative KI Funktionalitäten einsetzt.

  3. Ist im Vertrag die Gestaltung einer Webseite als Leistung geschuldet, so umfasst die Tätigkeit des Auftragnehmers hierbei typischerweise die Erarbeitung einer Konzeption und die grafische Gestaltung der mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeption der Webseite. Falls nicht explizit im Vertrag vereinbart, sind die technische Umsetzung, die Programmierung und die dauerhafte Pflege der Webseite nicht geschuldet. Ebenso sind ein Web-Hosting, eine Verfügbarkeitsrecherche oder Registrierung einer Domain sowie eine Übergabe von offenen Daten (z.B. unkompilierter Quellcode, Photoshop-Dateien) zur Weiterbearbeitung durch den Auftraggeber nicht geschuldet, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

  4. Bei Leistungen im Social Media Bereich ist dem Auftraggeber bewusst, dass in den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter gesonderte Regelungen vorhanden sind, welche die Nutzung dieser Plattformen für Marketingzwecke und weitere Werbemaßnahmen regeln. Herausgeber sowie Verantwortlicher für den Inhalt der jeweiligen Marketingmaßnahme auf einer Social Media-Plattform ist der Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass die jeweilige Veröffentlichung auf diesen Plattformen den dortigen Regelungen und Nutzungsbedingungen entspricht und empfiehlt dem Auftraggeber, sich in diesem Bereich rechtliche Beratung einzuholen. Der Auftragnehmer schuldet bei Leistungen im Social Media Bereich lediglich ein Tätigwerden, ohne einen gesonderten Erfolg zu schulden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Erreichung eines bestimmten Rankings übernommen werden

  5. Falls nicht anders im Angebot geregelt, sind alle Angebote von dem Auftragnehmer frei-bleibend.

  6. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen.

  7. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden weder zugesagt noch erbracht.

  8. Der Auftragnehmer darf ohne vorherige Zustimmung durch den Auftraggeber für die Erbringung der Leistungen Dritte einschalten. Freie Mitarbeiter oder Dritte sind insoweit Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

  9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Leistungen online oder remote zu erbringen, wenn dies nach den Umständen möglich ist.

  10. Während der Laufzeit des Vertrages darf der Auftragnehmer auch für andere Auftraggeber tätig werden, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

§ 3 Nutzungsrechte, Rechte Dritter

  1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Vertrages geschaffenen Arbeitsergebnissen das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht-ausschließliche Recht zur Nutzung für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers und für die im Rahmen des im Vertrag beschriebenen Zwecke ein. Jede darüberhinausgehende Nutzung der Arbeitsergebnisse bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftragnehmers. Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich und in Textform vereinbart, ist der Auftraggeber insbesondere nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse selbst oder durch Dritte zu bearbeiten, Unterlizenzen einzuräumen oder außerhalb des Vertragszwecks zu verwerten.

  2. Die vom Auftragnehmer unter dem jeweiligen Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller dem Auftragnehmer vertraglich zustehenden Forderungen über.

  3. Nutzungsrechte werden nur an den Arbeitsergebnissen übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an solchen, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden, wie z.B. alternative Entwürfe oder Konzepte.

  4. Zieht der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird er die Nutzungsrechte an deren Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang erwerben. Sollte dies nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber entsprechend darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

  5. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach §§ 32, 32a UrhG. Diese werden vom Auftraggeber übernommen und dieser stellt den Auftragnehmer von derartigen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass einem Urheber nach dem Urhebergesetz weitere gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Inhaber von Nutzungsrechten zustehen (z.B. auf Auskunft, Rechenschaft und Rückruf), die vertraglich nicht ausgeschlossen werden können.

  6. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeitsergebnisse, insbesondere Webseiten, Logos und Social-Media-Inhalte, unentgeltlich zu Referenzzwecken in allen Medien einschließlich Internet, Social Media und in Präsentationen des Auftragnehmers darzustellen und insoweit den Namen und die Marken des Auftraggebers auch nach Vertragsende zu verwenden.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag. Alle Honorare und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Je nach Vereinbarung werden zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Fahrtkosten, Auslagen etc. ebenfalls in Rechnung gestellt. Diese werden nach Beleg abgerechnet.

  3. Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.

  4. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen durch den Auftraggeber oder bei Änderung der Voraussetzungen für die Leistungserstellung, werden dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und der Auftragnehmer von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten durch den Auftraggeber freigestellt.

  5. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber für die erbrachten Leistungen eine den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Rechnung stellen.

  6. Der Anspruch auf Vergütung entsteht für eine Dienstleistung, sobald diese vom Auftragnehmer erbracht wurde. Bei wiederkehrenden Leistungen ist die vereinbarte Pauschale am Ende des Monats der Leistungserbringung zu zahlen. Die Vergütung bei Werkleistungen ist bei Ablieferung des vertragsgemäßen Werkes fällig. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

  7. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung zu begleichen. Für den Eintritt des Zahlungsverzugs und seine Folgen gelten die gesetzlichen Regelungen.

  8. Die Parteien sind sich einig, dass die Vergütung angemessen ist und mit der Vergütung sämtliche vertraglichen Leistungen des Auftragnehmer abgegolten sind, insbesondere ist die vereinbarten Vergütung eine angemessene Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen von Dritten einholt, die zur Ausführung des Auftrags und zur Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich sind. Dies bezieht sich auch auf die Einwilligungen von Mitarbeitern oder sonstigen Personen in die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitungder Fotowerke, auf denen diese zu sehen sind. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer übergebenen Materialien die entsprechenden Rechte, insbesondere die Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrechte, besitzt.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der auf seinen Materialien gefertigten Entwürfe und sonstigen Arbeitsergebnissen selbstständig und gewissenhaft zu prüfen, bevor er sie im geschäftlichen Verkehr verwendet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber rechtzeitig auf für ihn erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen hinweisen, übernimmt aber keine eigene rechtliche Überprüfung. Erachtet der Auftragnehmer für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (z.B. wettbewerbs- oder markenrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten.

  3. Der Auftraggeber wird keine Urheberrechtsvermerke an Materialien Dritter entfernen oder diese außerhalb der erteilten Nutzungsrechte verwenden.

  4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung einer unter den Absätzen (1), (2) und (3) genannten Pflichten beruhen, frei.

  5. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen und im Besitz des Auftraggebers befindlichen Informationen und Daten rechtzeitig vorgelegt werden und der Auftragnehmer von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

  6. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle die Leistungen betreffenden Angelegenheiten.

  7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA, abzuführen. Werden diese Gebühren von dem Auftragnehmer verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

  8. Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche sowie die marken- und urheberrechtliche Verantwortung für den Inhalt seines Internet- und Social Media-Auftritts, trägt ausschließlich der Auftraggeber.

  9. Dem Auftraggeber ist es untersagt, während der Dauer des Vertrags gleichgeartete Vermarktungsverträge mit anderen Anbietern abzuschließen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

  10. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grund seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

  11. Die Unterstützungsleistungen des Auftraggebers erfolgen ohne Berechnung.

§ 6 Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Die Laufzeit ist im Vertrag geregelt. Sollte keine Laufzeit geregelt werden, endet der Vertrag mit der Erbringung der Leistung bzw. Abnahme des Werkes. Ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit verlängert sich automatisch um die jeweilige Laufzeitlänge, wenn er nicht mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum jeweiligen Ende der Laufzeit gekündigt wird. Im Übrigen können Verträge ohne Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen gekündigt werden.

  2. Der Auftraggeber kann den Vertrag über ein Werk darüber hinaus auch ohne wichtigen Grund jederzeit beenden. Hiervon bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers jedoch unberührt. Es findet § 648 BGB Anwendung.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann insbesondere außerordentlich kündigen, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung nicht oder nur unregelmäßig zahlt oder der Auftraggeber sonstigen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt. Im Übrigen findet § 648a BGB bei Werkleistungen Anwendung.

  4. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Textform ist ausreichend.

  5. Der Auftragnehmer hat ihm überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Elektronische Daten des Auftraggebers sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist.

§ 7 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt

    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

    • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

    • im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

  3. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.

  4. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber für die Sicherung seiner Daten, insbesondere für die Erstellung regelmäßiger Backups, selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust, die dem Auftraggeber aufgrund nicht regelmäßig durchgeführter Backups entstehen, insbesondere nicht für Datenverlust, auf den der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.

  5. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den Auftragnehmer trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Der Auftragnehmer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

  6. Soweit die Haftung des Auftragnehmers unter diesem § 7 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 8 Gewährleistung

  1. Bei Dienstleistungen erbringt der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Leistungen mit Sorgfalt und nach dem Stand der Technik. Bei Werkleistungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Arbeiten frei von Sach- und Rechtsmängeln zu besorgen und zu übergeben. Für die Beschaffenheit der Leistung sind die im jeweiligen Vertrag und diesen AGB getroffenen Regelungen maßgeblich.

  2. Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und freizugeben. Für vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe entfällt jede Gewährleistung des Auftragnehmers für erkennbare Mängel.

  3. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.

  4. Ansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Erbringung der beauftragten Leistungen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche (i) wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und (ii) wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden und (iii) Ansprüche aus der Übernahme einer Garantie oder aus Produkthaftung. In den genannten Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Geheimhaltung

  1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how. Die Parteien vereinbaren, über solche vertraulichen Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.

  2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, (i) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; (ii) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; (iii) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

  3. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen.

§ 10 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer wird bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten beachten.

  2. Der Auftragnehmer wird geeignete und dem Stand der Technik entsprechende organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Auftraggebers treffen.

  3. Falls der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung i.S.v. Art 28 DS-GVO vor einer derartigen Verarbeitung abschließen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

  2. Ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand - für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand Juli 2024

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